IRS Fellowship Programme

Seit 2013 unterstützt das IRS ausgewählte Gastwissenschaftler und Gastwissenschaftlerinnen mit einem eigenen Stipendienprogramm bei der Finanzierung ihres Gastaufenthaltes am Institut. Auch im Zeitalter der Digitalisierung braucht exzellente Forschung den persönlichen Kontakt und das gemeinsame Arbeiten vor Ort, das „IRS Fellowship Programme“ soll dies ermöglichen.

Zielgruppe

Das „IRS Fellowship Programme“ richtet sich an etablierte Wissenschaftler*innen mit mehrjähriger Forschungserfahrung, deren Arbeit Bezüge zu den Forschungsthemen des IRS und (mindestens einem) seiner Forschungsschwerpunkte aufweisen. Wissenschaftler*innen aus Einrichtungen, zu denen das IRS Kooperationsbeziehungen pflegt, werden bevorzugt berücksichtigt.

Bedingungen und Leistungen des Stipendiums

Für eine Förderung im Rahmen des „IRS Fellowship Programme“ muss die Aufenthaltsdauer am IRS in Erkner einen Zeitraum von mindestens einer Woche (fünf Arbeitstage) bis maximal acht Wochen umfassen. Die Stipendiat*innen werden gebeten, ihre Forschungsarbeit im Rahmen der Vortragsreihe „IRS Seminars“ zu präsentieren, die für Wissenschaftler*innen des IRS und für externe Gäste geöffnet ist.

Mit dem „IRS Fellowship Programme“ bezuschusst das IRS die Reise- und Aufenthaltskosten seiner Gäste. Die Höhe des Stipendiums ist variabel und wird bei der Auswahlsitzung festgelegt. Zur Orientierung können folgende Werte herangezogen werden: Reisekosten innerhalb Europas werden mit max. 800 Euro bezuschusst, für Gäste der anderen Kontinente mit bis zu 1.500 Euro. Dazu erhalten die Gäste einen Pauschalbetrag von 200 Euro/Woche als Zuschuss zu den Aufenthaltskosten vor Ort.

Bewerbungs- und Auswahlprozess

Bitte informieren Sie sich zunächst über die Forschungsschwerpunkte des IRS und nehmen Sie Kontakt zu dem Forschungsschwerpunkt auf, mit dem Sie gern zusammenarbeiten möchten.  Nach dieser ersten Absprache bitten wir Sie, den ausgefüllten Bewerbungsbogen sowie Ihren Lebenslauf an Stefan Lindemann zu senden.

Zweimal jährlich berät und entscheidet die Institutsleitung über die Vergabe der Stipendien. Für einen Gastaufenthalt in der zweiten Jahreshälfte senden Sie Ihre Bewerbungen bitte bis zum 1. Mai, für einen Gastaufenthalt in der ersten Jahreshälfte des darauffolgenden Jahres senden Sie Ihre Bewerbungen bitte bis zum 1. November.