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Gemäß der Satzung hat das IRS den Auftrag, Probleme und Möglichkeiten der Entwicklung von Städten und Regionen im nationalen und internationalen, besonders auch im europäischen Zusammenhang raumwissenschaftlich zu erforschen. Dabei werden sozial- und wirtschaftsräumliche Verflechtungen in Verbindung mit Steuerungsfragen untersucht und raumbedeutsame Institutionen- und Milieubildungen analysiert. Siedlungsstrukturelle, kulturelle und historische Aspekte der Raumentwicklung sind hierbei ausdrücklich mit eingeschlossen. Das Institut erschließt damit Grundlagen für politisch-planerisches Handeln (in Form von Forschungstransfers und Orientierungswissen) und organisiert nachfrageorientierte Serviceleistungen.
Vor dem Hintergrund einer Neubestimmung des Verhältnisses von Staat und Gesellschaft gehört es weiter zum Auftrag des IRS, den Einfluss zivilgesellschaftlicher Prozesse bei der Aushandlung von Maß und Richtung der faktischen Raumentwicklungen zu klären und – wo möglich – diese Potentiale zu stärken.
