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Forschungsabteilung 2

Institutionenwandel und regionale Gemeinschaftsgüter

Leitprojekt

Gemeinschaftsgüter im Umbruch. Neuregulierung und Reskalierung im regionalen Vergleich

Projektleiter:
PD Dr. Christoph Bernhardt, Andreas Röhring

Projektteam:
Ludger Gailing, Dr. des. Ute Hasenöhrl, Frank Hüesker, Dr. Timothy Moss, Prof. Dr. Heiderose Kilper

Bearbeitungszeitraum:
01/2009-12/2011

Mit dem Leitprojekt der Forschungsabteilung 2 wird eine mittelfristig angelegte Forschungsprogrammatik über die institutionelle Regelung von Infrastruktursystemen und Kulturlandschaften zum vorläufigen Abschluss gebracht. Ziel des Leitprojekts ist es, durch einen Vergleich des regionalen Umgangs mit den Gemeinschaftsgütern Wasserinfrastrukturen und Kulturlandschaften in zwei Untersuchungsräumen (jeweils ein Stadt-Land-Gebietsausschnitt in Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen) belastbare Erkenntnisse über die Entwicklung, Eignung und Anpassungsfähigkeit vorhandener institutioneller Arrangements vor dem Hintergrund veränderter Ansprüche und Rahmenbedingungen zu gewinnen. Historische Untersuchungen zur Institutionengenese bilden einen zentralen Bestandteil der Forschungen.

Eine Besonderheit des Projekts liegt in der Einbeziehung des Klimawandels als problemverschärfendem Faktor in die Analyse. Darüber hinaus liefert das Leitprojekt einen eigenständigen Beitrag zur raumwissenschaftlichen Theoriebildung, indem institutionen- und gütertheoretische Ansätze mit raumwissenschaftlichen Debatten über Scale/Rescaling und Regional Governance in Bezug zueinander gesetzt und vor dem Hintergrund der empirisch gewonnenen Kenntnisse kritisch reflektiert werden. Anhand eines von der Forschungsabteilung 2 entwickelten analytischen Rahmens werden zunächst die Ausprägungen der jeweiligen Gemeinschaftsgutprobleme, ihre historischen Wurzeln und ihre Wahrnehmung durch regionale Akteure untersucht. Danach werden zum einen die dazu gehörenden Gemeinwohlvorstellungen und zum anderen die institutionellen Arrangements und Governance-Formen zur Lösung der jeweiligen Gemeinschaftsgutprobleme in Gegenwart und Geschichte erforscht. Abschließend werden daraus Schlussfolgerungen für Forschung und Praxis gezogen, insbesondere über die Eignung bestehender institutioneller Arrangements und deren Anpassungsfähigkeit.

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